Dubiose Werbung ohne Impressum

Unter aktiengurus.com wird für SEALAND CAPITAL GALAXY geworben.

Über den Anbieter

Börsenguru ist der umgangssprachliche Ausdruck für mehr oder weniger qualifizierte Experten im Börsenwesen. Aktiengurus.com möchte diesen Nimbus offenbar für sich beanspruchen, was nicht nur im Domainnamen deutlich wird. Auch der angebliche Autor „Friedrich Weber“ stellt sich im ersten Satz sogleich als „erfahrener Finanzanalyst“ vor.

Über das beworbene Unternehmen

Auf Onvista sieht das Chartbild der Sealand Capital Galaxy Limited beeindruckend aus. Seit März 2021 verläuft der Kurs mehr oder weniger als flache Bodenlinie, doch im Dezember begann der steile Aufstieg auf aktuell 0,14 € (Marktkapitalisierung: 52,54 Mio. EUR). Auf Aktiengurus.com stellt man dies auch heraus: „Allein in den letzten 180 Tagen erlebte SEALAND CAPITAL GALAXY einen atemberaubenden Anstieg von 0,0015 Euro auf 0,07 Euro, was einem Gewinn von 5.000 % entspricht.“

Die Werbung reitet den KI-Hype und legt nahe, dass das Unternehmen „2025 zur gefragtesten KI-Aktie in Deutschland“ werden könnte.

Analyse

Ein Impressum findet sich auf aktiengurus.com nicht, was jede weitere Analyse erübrigt. Lediglich eine Island Marketing Ltd. wird als Urheber genannt, aber wo diese sitzt und wie sie zu erreichen ist, erfährt man nicht.

Ein Link zu einer Datenschutzerklärung ist immerhin vorhanden, führt jedoch zu einer 404-Fehlermeldung (Seite nicht vorhanden). Die Links auf die Social-Media-Profile indes führen auf die gleiche Seite zurück, auf der sie liegen.

Eine Abfrage nach dem Registrar von https://aktiengurus.com/ unter https://nic.com/whois führt immerhin zu einer Adresse in Reykjavik (Island), jedoch ohne einen Namen aufzuführen. An der gleichen Adresse findet sich ein Anbieter für Virtual Offices, somit handelt es sich hierbei um eine „Briefkastenfirma“.

Der Anbieter wirbt in Deutschland, und für das Verbreiten von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategien besteht in Deutschland eine Anzeigepflicht bei der BaFin nach § 86 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Diese Registrierung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Veröffentlichungen bestimmten regulatorischen Anforderungen entsprechen und Transparenz für die Anleger gewährleistet wird. Da sich der Anbieter nicht einmal zu erkennen gibt, ist nicht davon auszugehen, dass eine BaFin-Registrierung vorliegt.

Datum: 16.01.2025

Link zum Bericht

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